Station 14, Wart
Die Geschichte der Wart

Die Wart (ursprünglich „Warth“) mit dem Lindenplatz, dem Schützenhaus und dem Wohnhaus „Wartrain“ gilt als geschichtsträchtigster Ort Hünenbergs. Bereits im Jahr 1392 wurde sie erstmals urkundlich erwähnt. Durch den Weiler Wart verlief die alte Landstrasse von Zürich nach Luzern, eine bedeutende Verkehrsverbindung der damaligen Zeit.

Schon im Mittelalter stand hier ein Wirtshaus. Die Wart war das einzige, von der Stadt Zug offiziell anerkannte Wirtschaft in Hünenberg (und Cham). Ein Antrag der Hünenberger zu Beginn des 17. Jahrhunderts, eine weitere Wirtschaft eröffnen zu dürfen, wurde von der Stadt abgelehnt.
Im Ratsprotokoll vom 1. April 1617 steht: «Ausser in den alten Tavernen (Wart) darf in Cham und Hünenberg niemand Wein oder Most auswirten. Zuwiderhandlungen werden mit 100 lb gebüsst. Jedermann ist bei seinem Eid verpflichtet, Fehlbare anzuzeigen.»
Zwanzig Jahre später wurde präzisiert: «Wer wirtet, muss wie jeder andere Wirt das Umgeld bezahlen. Allein die Wart ist davon befreit.»
Tanzverbot in der Wart
1684 wurde das Gasthaus Wart neu erbaut. Schon bald aber gab es hitzige Diskussionen. ob man in der Wart auch tanzen darf. Der Bartholomäustag (25. August), war den Hünenbergern so heilig, dass es immer wieder zu Gerichtsfällen kam, weil sich nicht alle an das Tanzverbot der katholischen Kirche hielten.
So klagte der Chamer Pfarrer 1686 vor dem grossen Rat von Zug, dass der Wachmeister und Wirt der Wart, Heinrich Bütler, und Kaspar Suter die Wart zum Tanz «auffzuomachten». Fazit: Ab sofort darf an Frei- und Samstagen sowie an gehobenen Feiertagen nicht mehr ohne Erlaubnis des Pfarrers oder des Obervogts getanzt werden.
Neues Gasthaus Wart
Am 2. Februar 1702 zerstörte ein Brand das neue Gasthaus. Dabei fielen auch wichtige Dokumente dem Feuer zu Opfer; unter anderem das Genossen- sowie ein Urteilsbuch. Gleich alles verloren hatte der damalige Wirt, Balz Bochsler. Er wurde armengnössig.
Die Hünenberger wollten ihr Gesellenhaus so rasch als möglich wieder aufbauen. Dazu kam ihnen der Kanton zu Hilfe. Er ordnete an, dass 5000 Dachziegel und 15 Malter Kalk – je die Hälfte von Ziegler Bossard und von dem Kloster Frauental, den Hünenberger geliefert werden sollen.
n Kloter 1684 neu erstellte Wart wurde 1702 durch einen Brand zerstört, aber bereits 1703 wieder aufgebaut. Das bis heute erhaltene barocke Eingangsportal erinnert an diesen Wiederaufbau. Ferner erhielt die Gemeinde für die Wart einen Wappenscheibe («schilt undt pfenster»).
Doch die Wart diente über Jahrhunderte hinweg nicht nur als Gasthaus, sondern auch als:Rathaus,
- Gerichtsstätte,
- Versammlungsort der Gemeinde,
- und bis Mitte des 19. Jahrhunderts sogar als Schulhaus (siehe auch Station 8 – Reussspitz).
Die Wart wird auch als „Gesellenhaus“ bezeichnet. Der Begriff geht darauf zurück, dass man früher die von der Gemeinde gewählten Vertreter als „Gesellen“ bezeichnete. Der Name verweist somit auf die Verwaltungsfunktion des Gebäudes – als Sitz der Gemeindebehörden.
Auch die einmarschierenden französischen Truppen verschonten die Wart nicht: Im Jahr 1798 plünderten sie das Haus, raubten das Silbergeschirr und vernichteten Akten und Bücher – ein schmerzhafter Einschnitt in die Ortsgeschichte.
Die Wart im 20. Jahrhundert
Als Jakob Niederberger zwischen 1910 und 1915 die Wartpacht innehatte, befand sich im Keller der Wart noch ein Schlachtlokal. Von 1916 bis 1936 war die Familie Basil Baumgartner Pächterin der Wart.

Die Wart ist im Eigentum der Korporation Hünenberg. Diese liess das Gebäude im Jahr 1927 umfassend restaurieren. Zudem ergänzte sie die Anlage mit einem lauschigen Pavillon, der jedoch 1999 abgerissen wurde. Die Fassade wurde vom Zürcher Künstler Heinrich Appenzeller gestaltet. Seine Malereien widmen sich der Sage um Ritter Heinrichs Pfeilschuss vor der Schlacht am Morgarten im Jahr 1315 – ein Ereignis, das in der Darstellung gebührende Beachtung findet.

Die historische Gaststube wurde im Jahr 2022 erneut sorgfältig saniert und bietet heute Platz für bis zu 50 Personen. Im 1. Stock stehen drei weitere, unterschiedlich grosse Räume für Feiern, Sitzungen und Anlässe zur Verfügung:
- Bürgersaal
- Ratsherrenstube
- Korporationsstube
Im 2. Stock befindet sich eine Wirtewohnung, während im Nebengebäude Angestelltenzimmer und Wirtschaftsräume untergebracht sind.

Der Loskauf - Gründung der Gemeinde Hünenberg
Die Wurzeln der Bürgergemeinde reichen zurück bis ins Jahr 1414. Am «Anthonientag», dem 17. Januar, erwerben Jenni, Ueli und Heini Bütler sowie ihr Vetter Welti Bütler von Hartmann VIII. von Bremen Land und Rechte in Hünenberg für 196 rheinische Goldgulden in bar.
1416 wird der Kreis der Nutzniesser dieses Landes auf 50 weitere Personen erweitert. Gemeinsam kaufen sie von Götz von Hünenberg den oberen und unteren Teil der Gemeinde Hünenberg, inklusive Twing, Bann und der Gerichtsbarkeit.
Diese Stammväter der Gemeinde Hünenberg nennen sich fortan «Genossen». Im Restaurant Wart erinnert eine Tafel an die Namen der damaligen Loskäufer. Sie wurde 1912 vom Holzbildhauer Balz Villiger geschnitzt und trägt den Titel:
Die Genossen-Geschlechter:
- Bütler
- Gretener
- Suter
- Twerenbold
- Villiger
- Waller
- Werder
- Weibel
- Wiss

Mit der Zeit zogen immer mehr Menschen nach Hünenberg. Um am «Gemeindewerch» teilzuhaben, mussten sie sich mit einer sogenannten Einkaufstaxe einkaufen. Im Gegensatz zu den Nachkommen der Genossen, die sich einst freigekauft hatten, wurden diese Neuzuzüger Bei- oder Hintersässen genannt. Sie waren den Genossen nicht gleichgestellt und hatten beispielsweise kein Stimmrecht an der Gemeindeversammlung.
Ab dem 16. Jahrhundert konnten auch Neuzuzüger Häuser erwerben. Da es jedoch noch kein allgemeines Niederlassungsrecht gab, musste die Gemeinde dieses individuell gewähren. Diese Zugezogenen, die ebenfalls eine Einkaufssumme bezahlen mussten, wurden als Beisassen bezeichnet.
Dies führte im Laufe der Zeit immer wieder zu Konflikten zwischen Genossen und Beisassen, die durch die Stadt Zug geschlichtet werden mussten. Die Stadt Zug stellte sich dabei stets auf die Seite der Genossen und schützte deren verbrieften Rechte und Freiheiten.
Heute sind in der Korporation Hünenberg alle Mitglieder gleichberechtigt. Gemäss den aktuellen Statuten können jedoch nur Bürgerinnen und Bürger Mitglied werden, die in direkter Linie von einem der 20 Korporationsgeschlechter abstammen.
Eine zweite Tafel im Restaurant Wart trägt die Aufschrift:
Die Beisassen-Geschlechter:
- Baumgartner
- Burkhard
- Degen
- Freimann
- Holzmann
- Köpfli
- Kost
- Leisebach
- Lutiger
- Schmid
- Schwerzmann
- Sidler
- Sifrig

Die Korporation Hünenberg
Die Korporation Hünenberg ist sowohl eine Genossenschaft als auch eine Gemeinde im Sinne des Gemeindegesetzes. Sie bewirtschaftet das Korporationsgut im Sinne der Allgemeinheit, ist parteipolitisch unabhängig und erhebt keine Steuern. Die Korporationsbürgerschaft wird ausschliesslich über Blutsverwandtschaft weitergegeben – zurückgehend auf die Urkunde des Loskaufs von 1414.
Das heisst, um Bürgerin oder Bürger der Korporation zu werden, sind zwei Voraussetzungen zwingend:
- Besitz des Schweizer Bürgerrechts
- Direkte Abstammung von einem der ursprünglichen Genossen oder Beisassen
Der Nachname spielt dabei heute keine Rolle mehr.
Weitere Informationen zu den Rechten der Korporationsbürgerinnen und -bürger unter:
Text: Patricia Diermeier, Klaus Meyer, Guido Wetli
Fotos: Thomas Müller
Sponsor: Korporation Hünenberg
